Kinder haben das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen und sich zu versammeln (Uno-Konvention der Kinderrechte). Genau für diese Kinderrechte bildet das Kinderparlament eine Plattform, wo sich die Kinder informieren, mitteilen und versammeln können (Artikel 12 der Kinderrechts-Konvention, 1998 von der Schweiz ratifiziert).
Finanzkompetenz: Dem Kinderparlament stehen jährlich Fr. 20’000.– zur Verfügung. Mit diesem Geld können die Kinderparlamentarier (Kipas) Projekte, den laufenden Betrieb, Einkäufe, Sessionen und die Teams finanzieren.
Auskunftsrecht: Die Kipas haben das Recht, den Parlamentarierinnen und Parlamentariern oder den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung zu aktuellen Stadtangelegenheiten Fragen zu stellen.
Postulatsrecht: Die Kipas können, gleich wie erwachsene Parlamentarierinnen und Parlamentarier, Postulate einreichen.
Die Vorgaben für das Kinderparlament sind in der Gemeindeordnung der Stadt Luzern (Artikel 29), im Geschäftsreglement des Grossen Stadtrates (Artikel 92) und in der Verordnung über das Kinder- und das Jugendparlament geregelt. Mitmachen können alle Kinder von 8 bis 14 Jahren, welche ihren Wohnsitz in der Stadt Luzern haben.